ÜBER EIDAS, VERTRAUENSDIENSTE UND FORMVORSCHRIFTEN
3 Rechtliche Grundlagen der digitalen Unterschrift
Ist die digitale Unterschrift rechtlich legitimiert?
Ausgangspunkt: eIDAS-Verordnung
Grundlage für den rechtssicheren Einsatz von elektronischen Signaturen bietet die europäische eIDAS-Verordnung. Diese wurde mit dem Ziel beschlossen, einen einheitlichen Standard für die digitale Unterschrift von elektronischen Dokumenten innerhalb der EU zu schaffen. Diese Verordnung wurde von den Mitgliedsstaaten des europäischen Wirtschaftsraums in nationales Recht überführt.
Gesetzliche Formvorschriften im Fokus
Durch den europäischen Geltungsbereich findet die eIDAS-Verordnung auch im deutschen Gesetz Anwendung. Einige Dokumente unterliegen sogenannten Formerfordernissen, die beim Abschluss eines Vertrages eingehalten werden müssen. So kann z.B. die gesetzliche Schriftform in den meisten Fällen durch die qualifizierte elektronische Signatur ersetzt werden. Ein Unterschriftenbild einzuscannen reicht nicht aus, sodass eine Signatursoftware unerlässlich ist.
Signaturlevel bieten Sicherheit
d.velop sign unterstützt standardmäßig alle nach eIDAS gültigen Signaturlevel, damit Sie auf Knopfdruck Ihre gewünschte Sicherheitsstufe auswählen können. Denn Rechtssicherheit sollte vorausgesetzt und nicht nur eine Option sein. So können Sie gesetzliche und vertragliche Formvorschriften einhalten und die händische Unterschrift durch die digitale Signatur ersetzen.
Wie sollte ich bei der Wahl des Signaturlevels vorgehen?
Wie funktioniert die Verifizierung des Unterzeichnenden?
Grundlage: Vertrauensdienstegesetz
Das VDG stellt Anforderungen an die Anbieter von Vertrauensdiensten, die bestimmte Verfahren und Technologien einhalten müssen, um die Sicherheit, Integrität und Vertraulichkeit von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zeitstempeln zu gewährleisten. Das Gesetz definiert auch die erläuterten Signaturlevel, die unterschiedliche Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Sicherheit stellen.
Kooperation mit Vertrauensdiensteanbietern
Zusammen mit zertifizierten Vertrauensdienstanbietern identifiziert und authentifiziert d.velop sign den Unterschreibenden und damit auch seine Signatur. d.velop arbeitet mit zwei Vertrauensdienste-Anbietern zusammen:
Beide Anbieter sind nach eIDAS-Verordnung in der EU rechtskräftig anerkannt.
Identifizieren. Fertig. Los.
Für eine digitale Unterschrift – besonders für die qualifizierte elektronische Signatur – müssen Sie Ihre Identität eindeutig verifizieren. Dafür stehen Ihnen bei d.velop sign verschiedene Identifikationsmöglichkeiten zur Verfügung.
Wie kann ich eine digitale Signatur prüfen?
Stichwort: Signaturzertifikat
Durch den Prozess der digitalen Signatur wird ein Signaturzertifikat erstellt, welches eindeutige Informationen über die getätigte Unterschrift enthält. Diese Informationen können bei einer handschriftlichen oder eingescannten Unterschrift nicht abgerufen werden, sodass die E-Signatur technisch gesehen sogar sicherer als die handschriftliche Unterschrift ist.
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