Wichtige Termine im Überblick
E-Rechnungspflicht ab 2025
Wann tritt die E-Rechnungspflicht in Kraft?
Die E-Rechnungspflicht für inländische B2B-Umsätze in Deutschland trat zum 1. Januar 2025 in Kraft. Die verpflichtende Nutzung von E-Rechnungen gilt für alle Unternehmen, die in Deutschland umsatzsteuerpflichtig sind. Die Pflicht zur Annahme von E-Rechnungen gilt jedoch für alle Unternehmen, unabhängig von der Umsatzsteuerpflicht.
💡TIPP:
Die Umsetzung der E-Rechnungspflicht wird von der Bundesregierung und den Bundesländern unterstützt. Es gibt eine Reihe von Maßnahmen, die Unternehmen dabei helfen sollen, sich auf die E-Rechnungspflicht vorzubereiten. Dazu gehören unter anderem Informationskampagnen, Förderprogramme und technische Unterstützung.
E-Rechnung: Übergangsregelungen und Pflichten für Unternehmen
Für die Einführung der E-Rechnungspflicht in Deutschland gelten die folgenden Übergangsregelungen. Diese sollen Unternehmen ausreichend Zeit geben, um die E-Rechnungspflicht umzusetzen:
- Seit dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
- Bis Ende 2026 dürfen alle Unternehmen für Umsätze, die in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführt werden, noch Papierrechnungen oder bei Zustimmung des Rechnungsempfängers auch elektronische Rechnungen in einem anderen Format ausstellen.
- Bis Ende 2027 ist die Frist für Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 800.000€ verlängert. Sie dürfen bei Einverständnis des Rechnungsempfängers auch im Jahr 2027 noch elektronische Rechnungen im sonstigen Format oder Papierrechnungen ausstellen.
- Ab dem 01.01.2028 müssen alle im Wachstumschancengesetz bezüglich E-Rechnungen festgehaltenen Anforderungen eingehalten werden.
Fristen für die E-Rechnungspflicht in Deutschland

01.01.2025
Grundlegende Verpflichtung zur Nutzung von E-Rechnungen; jedes Unternehmen muss E-Rechnungen archivieren können

31.12.2026
Ende der Übergangsregelung zur Ausstellung von Papierrehnungen oder im sonstigen elektronischen Format

31.12.2027
Ende der verlängerten Übergansfrist zur Rechnungserstellung für Unternehmen mit einem Vorjahres-Umsatz unter 800.000€ & zum Versand im sonstigen elektromischen Format

01.01.2028
Pflicht zur Einhaltung der neuen Anforderungen bzgl. E-Rechnungen und deren Übermittlung
E-Invoicing führt zu ...
Effizienzsteigerung: E-Invoicing automatisiert die Rechnungsbearbeitung und reduziert damit den manuellen Aufwand vieler Unternehmensprozesse. Dadurch können Unternehmen Zeit und Kosten sparen.
Verbesserte Prozesse: E-Invoicing führt zu einer Vereinfachung und Standardisierung der Rechnungsbearbeitungsprozesse und hilft dabei, Compliance-Vorgaben einzuhalten. Dies führt zu einer erhöhten Transparenz und Effizienz.
Verbesserte Compliance: E-Invoicing unterstützt gesetzliche Vorgaben und deren Einhaltung, z. B. die Anforderungen der GoBD.
Ihre Vorteile auf einen Blick

Automatisierte Rechnungsverarbeitung – Ein Muss!
Angesichts der bevorstehenden E-Rechnungspflicht sowie der zahlreichen Vorteile, die für eine automatisierte Verarbeitung von Rechnungen sprechen, ist das Thema E-Invoicing kaum noch zu umgehen. Unternehmen, die sich frühzeitig mit diesem Thema befassen, positionieren sich für eine zukunftsorientierte und effiziente Verwaltung ihrer Prozesse.
Der Übergang zur elektronischen Rechnungsstellung stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung der Arbeitswelt dar. Durch die Automatisierung traditioneller, manueller Rechnungsprozesse können Unternehmen eine höhere Effizienz, weniger Fehler und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben erreichen. Da die verpflichtende Einführung von E-Rechnungen näher rückt, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, diese Innovation zu nutzen und sich auf eine effizientere und nachhaltigere Zukunft im Rechnungsmanagement vorzubereiten.
CHECK-UP
Sind Sie bereit für die kommende E-Rechnungspflicht?
Überprüfen Sie anhand unseres Check-ups, ob Sie für die kommende E-Rechnungspflicht gut aufgestellt sind.
Einfach Fragen beantworten und Kontaktdaten hinterlegen,
ihre Daten werden analysiert, und ein Experte oder eine Expertin wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um mit Ihnen potenzielle Auswirkungen und mögliche Lösungsansätze zu betrachten!