Datensicherheit
Für wen gelten die GoBD?
Die GoBD betreffen Klein- und Großunternehmen sowie Freiberufler:innen und selbstständige Personen. Zusammengefasst all diejenigen, die Gewinneinkünfte erzielen und steuerpflichtig sind.
Welche Dokumente betreffen die GoBD?
Die GoBD betreffen alle Daten, die für die Besteuerung von Relevanz sind. Dazu gehören gemäß § 147 Abs. 1 AO:
- Eingangs- und Ausgangsrechnungen
- Rechnungsbücher
- Aufzeichnungen
- Inventare
- Jahresabschlüsse
- Geschäfts- und Handelsbriefe
- E-Mails mit Geschäftsbriefen oder -vorgängen
DSGVO
DSGVO bedeutet "Datenschutz-Grundverordnung" der Europäischen Union. Da es sich hierbei um eine europarechtliche Verordnung handelt, gilt sie in allen Mitgliedsstaaten der EU. Zudem bedarf es keines Umsetzungsgesetzes, wie es bei Richtlinien der Fall ist.
Die Verordnung der DSGVO verfolgt das Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und Rechenschaftspflicht für Datenschutzverstöße zu erhöhen. Um ein einheitliches Verständnis von Datensicherheit zu etablieren, gilt der Datenschutzstandard der DSGVO in der gesamten EU. Zudem verfolgt sie das Ziel des umfassenden Schutzes der betroffenen Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 1 Abs. 1 DSGVO).
Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es sechs Grundsätze laut Art. 4 DSGVO:
- Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz
- Zweckbindung
- Datenminimierung
- Richtigkeit
- Speicherbegrenzung
- Integrität und Vertraulichkeit
Alle Neuerungen der GoBD auf einen Blick
Seit dem Inkrafttreten am 01.01.2014 und der Veröffentlichung am 14.11.2014 gab es stetige Änderungen in der GoBD:
